Rohr- und Kanalprobleme treten nicht immer plötzlich auf, aber sie verschlechtern sich mit der Zeit. Häufige Auslöser, die eine Sanierung begründen, sind wiederkehrende Verstopfungen, sichtbare Risse, dauerhafter Geruch oder Rückstau. Auch Schadenbilder, die TV-Inspektionen zeigen — wie Wurzeleinwuchs, Setzungen oder Rohrbrüche — erfordern oft eine Instandsetzung statt wiederholter Reinigung.
Bei Kommunen gilt: Optische Kanalinspektionen (TV-Inspektionen) sind regelmäßig durchzuführen; viele Gemeinden führen sie im 10‑Jahres‑Rhythmus durch. Die Inspektion entscheidet, ob eine punktuelle Reparatur, eine grabenlose Sanierung oder ein offener Eingriff nötig ist.
Wir prüfen die Situation vor Ort, erklären die Befunde verständlich und benennen pragmatische, nachvollziehbare Maßnahmen — von der Rohrreinigung über punktuelle Reparaturen bis zur kompletten Kanalsanierung.
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Je nach Befund führen wir entweder eine punktuelle Reparatur, eine grabenlose (inliner) Sanierung oder eine konventionelle Sanierung mit Aushub durch. Die Entscheidung hängt vom Schadensbild, von der Lage der Leitung und vom Verkehrs‑ bzw. Betriebsaufwand ab.
Grabenlose Sanierung eignet sich, wenn Leitungen substantiell geschädigt sind, die Lage jedoch einen Aushub erschwert oder zu hohen Störungen führen würde. Wir setzen Inliner‑Verfahren und Teilersatzverfahren ein, wenn die Gegebenheiten es erlauben.
Offene Sanierung ist dann angezeigt, wenn großflächige Schäden, Setzungen oder ein Neubauabschnitt vorliegt, bei dem ein Aushub sinnvoller ist. Wir erklären Vor‑ und Nachteile sowie den zeitlichen und logistischen Aufwand vorab.
Wir liefern vor jeder Sanierung eine nachvollziehbare Dokumentation und schlagen nur die Maßnahmen vor, die wir vor Ort für nötig halten.
Bei echten Notfällen versuchen wir, noch am selben Tag zu kommen. Für weniger dringende Fälle vereinbaren wir einen Termin innerhalb der nächsten Tage. Bitte rufen Sie an und schildern Sie das Problem – so können wir die Dringlichkeit einschätzen.
Wir rechnen in der Regel stundenweise ab: 200 €/h, viertelstündlich. Diese Abrechnung umfasst Personal, Servicefahrzeug und Standardgeräte. Bei größeren Sanierungen erstellen wir vorab eine Kostenschätzung basierend auf Befund und Aufwand; für manche Leistungen bieten wir Pauschalen statt prozentualer Notdienstzuschläge an.
Viele Kommunen sind verpflichtet, ihre Entwässerungssysteme in regelmäßigen Abständen zu prüfen; ein üblicher Rhythmus liegt bei etwa 10 Jahren. Wir führen TV‑Inspektionen durch, liefern die Aufnahmen und die Befundberichte zur weiteren Planung von Reinigungs‑ oder Sanierungsmaßnahmen.
Eine grabenlose Sanierung ist sinnvoll, wenn die Rohrlage schwer zugänglich ist oder der Aushub unverhältnismäßige Störungen verursacht. Sie eignet sich gut bei längeren Leitungsabschnitten mit lokalisierten Schäden. Vorab führen wir eine Kamerabefahrung durch, um die Machbarkeit zu prüfen und Vor‑ und Nachteile zu erläutern.
Die Arbeitszeit wird digital erfasst, wir stellen eine Rechnung per E‑Mail und erwarten Überweisung. Vor Ort verlangen wir keine Barzahlung. Auf Wunsch erklären wir jede Position auf der Rechnung und senden zusätzlich die TV‑Aufnahmen oder Prüfberichte mit.